Wer kann Mitglied werden?
Es gibt eine ordentliche Mitgliedschaft, Fördermitgliedschaft und die Ehrenmitgliedschaft.
Die ordentliche Mitgliedschaft können natürliche Personen beantragen, wenn sie einen ausreichenden Kenntnisstand auf dem Gebiet des EMDR erworben haben und nachweisen können und die Aufnahme vom Vorstand beschlossen wurde. Als Nachweis für die Qualifikation gilt die erfolgreich zertifizierte und abgeschlossene Ausbildung an der EMDR-Akademie.
Bei entsprechender Qualifikation kann die Mitgliedschaft mit Nachweis beantragt werden. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand. Der Vorstand erlässt Richtlinien über die einzureichenden Unterlagen und Dokumente.
Die Fördermitgliedschaft können erwerben: natürliche und juristische Personen, wenn sie zur Förderung der DEMDRG beitragen wollen und die Aufnahme vom Vorstand beschlossen wurde.
Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden an: Personen, die sich um EMDR oder um die DEMDRG besondere Verdienste erworben haben und deren Ehrenmitgliedschaft auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen wurde.
Die ordentlichen Mitglieder und die Fördermitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung.
Die Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.